Gartenpflege

Wir übernehmen die Pflege Ihres Gartens. Darüber hinaus können wir auch verschönernde Maßnahmen vornehmen:

  • Rasenschnitt
  • Heckenschnitt
  • Baumschnitt
  • Vertikutieren
  • Unkraut entfernen
  • bepflanzen
  • Sichtschutzzaun aufstellen
  • etc.

Haushaltsauflösung / Entrümpelung

Ob Sie einen Haushalt auflösen wollen oder einfach vom Dachboden bis zum Keller entrümpeln, wir helfen Ihnen dabei. Nach einer kostenlosen Besichtigung bieten wir Ihnen unseren Komplettservice zu einem fairen, pauschalen Festpreis bei Wertanrechnung Ihrer noch verwertbaren Möbel und Haushaltsgegenständen. In Absprache mit Ihnen erstellen wir eine Liste aller zu erledigender Arbeiten, die wir dann Punkt für Punkt und termingenau abarbeiten. Wir hinterlassen Wohnungen, Keller und/oder Dachböden nach der Räumung nicht nur besenrein, sondern entsorgen auch den Müll. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern.

Hausmeisterdienste

Unsere Hausmeisterdienste umfassen alle Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten so wie z.B.:

  • Reinigung oder Kontrolle der Reinigung des Gebäudes, im allgemeinen Treppenhaus, Eingang und Gehweg
  • Hochdruckarbeiten
  • Mülleimer Service
  • Beleuchtung in Treppenhäusern überwachen und ggf. Leuchtmittel erneuern
  • Öffentliche Kellerräume und Flure wöchentlich fegen
  • Grundstück von Unrat freihalten
  • Entrümpelungen von Kellerräumen, Wohnungen und Dachböden nach Mieterauszug
  • Bedienung der Zentralheizung und Erledigung kleinerer Reparaturen*
  • Betreuung der Mieter sowie Beachtung und Einhaltung der Hausordnung durch die Mieter
  • Mängelanzeige an die Hausverwaltung und Schlüsselverwaltung
  • Klingelschilder erneuern

* sofern keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich sind

Reparaturen / Renovierung

Jeder kennt das Problem. Das Regal muss endlich an die Wand, die Lampe im Flur muss angebracht werden, das Kinderzimmer muss mal wieder „grundüberholt“ werden und die neu erworbenen Möbel müssen aufgebaut bzw. zusammengeschraubt werden und, und, und. Doch es fehlt einfach die Zeit…. Kein Problem! Handwerksarbeiten* sowie Kleinreparaturen aller Art übernehmen wir gerne für Sie. Beispiele:

  • Rauchmelder montieren
  • Schränke, Betten etc. aufbauen
  • Regale anschrauben
  • Rollos anschrauben
  • Vorhangschienen anbringen
  • Lampen anschrauben
  • Bilder aufhängen
  • Löcher zu spachteln
  • Silikonfugen erneuern
  • Farbausbesserungen
  • und vieles mehr...

* sofern keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich sind

Schloss und Schlüsseldienste

Der Schließzylinder der Eingangstür muss erneuert werden, es fehlen mal wieder Schlüssel für die Wohnungstür oder der Türstopper ist defekt… auch das übernehmen wir gerne für Sie. Beispiele:

  • Schließzylinder (auch gleichschließend)
  • Schließanlagen
  • Nachschlüssel / Mehrschlüssel
  • Buntbartschlüssel
  • Einsteckschlösser
  • Panzer-Riegelschlösser
  • Beschläge
  • Türschließer
  • Türstopper

Treppenhausreinigung

Gerade in einer Eigentümergemeinschaft oder vermieteten Objekten fühlt sich oft niemand für die Treppenhausreinigung verantwortlich. Wir übernehmen die Verantwortung und bieten Ihnen:

  • Treppen und Portale fegen und wischen
  • Entfernen von Spinnenweben
  • Treppengeländer reinigen
  • Lichtschalter reinigen
  • Beleuchtungskörper reinigen
  • Treppenhausfenster reinigen
  • Eingangstüren reinigen (incl. Rahmen)
  • Fußleisten reinigen
  • Postkästen reinigen
  • Klingelanlagen reinigen

Winterdienst

Lästiges Schneeschieben wollen wir Ihnen abnehmen. Deshalb bieten wir von November bis April unseren Winterservice (räumen, streuen und entsorgen) an. Wir halten Ihre Straße, Gehwege, Parkplätze und Hauszuwegungen schnee- und eisfrei. Natürlich arbeiten wir nach dem Hamburgischen Wegegesetz.

Auszug aus dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) vom 22. Januar 1974

§ 33 Reinigung von Schnee und Eis

(1) Mit Ausnahme der ausschließlich dem Fahrradverkehr dienenden Flächen sind Gehwege von den nach § 29 Reinigungspflichtigen unbeschadet der Ausnahmen in § 29 Absatz 6 in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee und Eis zu reinigen. Bei Eckgrundstücken ist bis an den Fahrbahnrand der kreuzenden oder einmündenden Straße zu räumen. Bei Anlagen nach § 29 Absatz 2 ist mindestens ein 1 m breiter Streifen auf jeder Seite des Weges von den nach § 29 Reinigungspflichtigen zu räumen. Treppen sind in voller Breite zu reinigen.

(2) Bei Glätte ist mit abstumpfenden Mitteln, wenn notwendig wiederholt, zu streuen. Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen nicht verwendet werden. Der Senat kann durch Rechtsverordnung die Verwendung weiterer Streumittel, die sich auf die Wegebenutzer, den Wegekörper oder auf Pflanzen, Boden oder Gewässer schädlich auswirken können, untersagen. Im Hamburger Hafengebiet kann die Wegeaufsichtsbehörde Ausnahmen von Satz 2 zulassen.

(3) Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu räumen. Glätte ist sofort nach Eintritt abzustreuen; Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt danach Schneefall, Eis oder Glätte auf, sind die Arbeiten bis 8.30 Uhr des folgenden Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr, vorzunehmen.

(4) Der Schnee ist auf dem Außenrand der in Absatz 1 genannten Anlagen oder außerhalb der Treppen so anzuhäufen, dass der Verkehr nicht behindert wird. Dabei sind Wegeübergänge, Radwege, Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel sowie Flächen für Abfallbehälter und Sperrmüll am Abfuhrtag in dem erforderlichen Umfang freizuhalten. Vor Hauseingängen, Einfahrten, Schaltschränken sowie an Beleuchtungs- und Lichtsignalmasten darf der Schnee nicht angehäuft werden. Über den für Feuerlöschzwecke bestimmten Unterflurhydranten und an deren rotumrandeten Hinweisschildern ist der Schnee so zu beseitigen, dass diese Einrichtungen erkennbar bleiben.

(5) Straßenrinnen sind spätestens bei Eintritt von Tauwetter von Schnee und Eis so freizumachen, dass Schmelzwasser ablaufen kann.